Wer eine Immobilienfinanzierung mit einem festen Zinssatz und fester Sollzinsbindung über 10 Jahre vereinbart hat, kann den Darlehensvertrag der Bau- / oder Immobilienfinanzierung mit dem Sonderkündigungsrecht gem. §489 BGB nach zehn Jahren kostenfrei entweder ganz oder teilweise kündigen. Eingehalten werden muss lediglich eine Kündigungsfrist von sechs Monaten.
Fristen beim Sonderkündigungsrecht:
Die Zehn-Jahres-Frist zur Kündigung beginnt einen Tag nach Vollauszahlung des Bau-/ Immobiliendarlehens. Gerade beim Neubau werden Kreditsummen oftmals in Teilen ausgezahlt, entsprechend den einzelnen Baufortschritten. Für das Sonderkündigungsrecht ist immer das Datum entscheidend, an dem der letzte Euro der Kreditsumme ausgezahlt wurde. Die ursprünglich vereinbarte Sollzinsbindung der Bau-/ Immobilienfinanzierung ist dabei völlig irrelevant!
Vollständige oder teilweise Sonderkündigung:
Eine teilweise Sonderkündigung macht Sinn, wenn Du als Kreditnehmer eine größere Summe als Sondertilgung leisten möchtest, dessen Höhe aber so nicht im Darlehensvertrag vereinbart ist.
Die vollständige Sonderkündigung wird i.d.R. aus zwei Gründen genutzt:
1. Die noch offene Kreditsumme kann mit angespartem oder geerbten Eigenkapital komplett zurückgezahlt werden.
2. Durch eine Anschlussfinanzierung erhältst Du neue Zinskonditionen und kannst Dir eventuell Zinskosten sparen.
Sonderkündigung und vorzeitige Umschuldung durch ein Forward-Darlehen:
Wenn Du eine Bau-/ Immobilienfinanzierung laufen hast, deren Sollzinsbindung noch keine zehn Jahre läuft, kann für Dich ein Forward-Darlehen zur Umschuldung attraktiv sein. Mit diesem kannst Du Dir bis zu fünf Jahre vor Umschuldung den aktuellen Zinssatz sichern. Die Tilgung für das Forward-Darlehen beginnt erst dann, wenn das alte Immobiliendarlehen abgelöst wurde. Eine Doppelbelastung ist somit also nicht vorhanden. Durch Abschluss eines Forward-Darlehens gewinnst Du Planungs- und Zinssicherheit.